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OLG Zweibrücken, 10.11.1981 - 2 AR 21/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
GVG §§ 23 f; ZPO § 34
Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgrenzung der Familiensachen; aus einer Familiensache hervorgegangene Honorarklage. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 85
- AnwBl 1982, 22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78
Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.11.1981 - 2 AR 21/81
Nachdem sowohl das Familiengericht als auch das Zivilgericht bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein jeweils seine Zuständigkeit zu der Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits verneint hat, ist das Oberlandesgericht Zweibrücken in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO (vgl. BGHZ 71, 264 = BGHF 1, 105) zu der Entscheidung des negativen Kompetenzkonflikts berufen. - OLG Hamm, 14.08.1981 - 6 UF 281/81
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.11.1981 - 2 AR 21/81
Der Senat schließt sich bezüglich der umstrittenen Frage, ob § 34 ZPO eine Zuständigkeit des Familiengerichts begründet, der dies verneinenden Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (JurBüro 1981, 1517;… zust. Vollkommer in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 34 Anm. 3) an.
- BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79
Interventionswirkung
Abgesehen davon, daß ein solcher Rechtssatz für die Haftung eines Rechtsanwalts nicht anerkannt ist (vgl. BGH, VersR 1961, 467 (470); vgl. auch OLG Celle, AnwBl 1982, 22 (23)), der ja u. U. gerade berufen sein kann, die Unrichtigkeit der Entscheidung eines Kollegialgerichts geltend zu machen, hat kein Gericht das Verhalten des Drittbekl., nämlich die Beratung, als objektiv richtig angesehen.